Beleidigung – rechtlich sicher verteidigen lassen

Eine Anzeige wegen Beleidigung (§ 185 StGB) ist schnell erstattet – sei es nach einem Streit, bei einer Trennung oder im Straßenverkehr. Doch nicht jede Äußerung ist strafbar. Als erfahrene Strafverteidigerin mit Kanzlei in Köln prüfe ich Ihre Situation genau und vertrete Sie konsequent – rechtssicher, diskret und mit dem Blick für das Wesentliche.

Was gilt als Beleidigung?

Beleidigung ist eine strafbare Ehrverletzung – verbal, schriftlich, gestisch oder digital. Klassische Konstellationen sind:

  • Beschimpfungen im Straßenverkehr
  • Streit unter Nachbarn oder Ex-Partnern
  • Äußerungen in sozialen Medien oder per Messenger

Doch nicht alles, was emotional oder verletzend wirkt, ist strafbar. Ich prüfe, ob die Voraussetzungen für eine strafbare Beleidigung tatsächlich erfüllt sind.

Wie ich Sie verteidige

Ich analysiere die Ermittlungsakte und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie – mit dem Ziel, das Verfahren möglichst früh zu beenden. Mögliche Ansätze:

  • Verfahrenseinstellung mangels öffentlichem Interesse
  • Geltendmachung von Meinungsfreiheit oder Kontext
  • Verteidigung gegen falsche oder überzogene Vorwürfe
  • Vermeidung von Hauptverhandlung und Vorstrafe

In bestimmten Fällen ist auch eine außergerichtliche Einigung oder ein Täter-Opfer-Ausgleich sinnvoll – ich berate Sie dazu ehrlich und strategisch.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie haben eine Anzeige oder Vorladung wegen Beleidigung erhalten?

Handeln Sie frühzeitig – ich vertrete Ihre Interessen mit Erfahrung und Augenmaß.

Warum meine Mandanten mir vertrauen

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Strafrecht
  • Schnelle Erreichbarkeit in Notfällen
  • Klar, diskret und durchsetzungsstark

Ihre Nächsten Schritte:

  • Machen Sie keine Angaben zur Sache.
  • Informieren Sie die Polizei, dass ich Sie verteidige.
  • Kontaktieren Sie mich.
  • Ich übernehme alles Weitere, nehme Akteneinsicht und berate Sie
    – mit Erfahrung & Engagement.
„Ich begleite Sie persönlich – von der ersten polizeilichen Maßnahme bis zum Abschluss des Verfahrens.“