Strafrecht in Köln – erfahrene Strafverteidigung durch Dr. Anneke Bohlen

Eine Strafanzeige, eine Vorladung oder gar eine Hausdurchsuchung sind für Betroffene belastende Situationen. In solchen Momenten ist es entscheidend, nicht allein zu handeln, sondern sich frühzeitig rechtlich vertreten zu lassen.

Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts – vom ersten Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Mit über 20 Jahren Erfahrung als Strafverteidigerin in Köln weiß ich, wie wichtig es ist, ruhig, schnell und strategisch zu reagieren.

Warum frühzeitige Verteidigung so wichtig ist

Bereits im Ermittlungsverfahren werden entscheidende Weichen gestellt. Viele Mandanten fragen sich in dieser Phase:

  • Soll ich eine Aussage machen oder lieber schweigen?
  • Kann ich Einsicht in meine Ermittlungsakte nehmen?
  • Was passiert bei einer Durchsuchung oder Festnahme?

Solche Fragen lassen sich nur mit Kenntnis der Akte und des konkreten Tatvorwurfs richtig beantworten. Ich übernehme die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie, bevor Fehler entstehen.

Besondere Anforderungen im Strafrecht

Das Strafrecht ist komplex: Neben dem Strafgesetzbuch (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) gelten auch regionale Verfahrensgepflogenheiten und gerichtliche Besonderheiten – gerade in Köln und Umgebung. Eine gute Strafverteidigung bedeutet daher nicht nur juristisches Wissen, sondern auch Erfahrung mit den örtlichen Abläufen und Entscheidungswegen.

Ich berate Sie umfassend zu allen Verfahrensphasen – von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bis zur Strafvollstreckung.

Untersuchungshaft und Pflichtverteidigung

Besonders dringlich ist anwaltliche Hilfe, wenn sich jemand in Untersuchungshaft befindet. In diesen Fällen prüfe ich, ob der Haftbefehl aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt werden kann, und unterstütze Angehörige bei Besuchserlaubnissen und Anträgen.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann ich als Pflichtverteidigerin beigeordnet werden. So ist gewährleistet, dass Sie auch in schwierigen Situationen rechtlich geschützt sind.

Tätigkeitsschwerpunkte

Ich bin tätig in folgenden Bereichen:

  • Allgemeines Strafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
  • Jugendstrafrecht
  • Strafvollstreckung und Strafvollzugsrecht

Darüber hinaus vertrete ich Opfer und Geschädigte in Nebenklage- und Schmerzensgeldverfahren. Diese doppelte Perspektive – Verteidigung und Opfervertretung – ermöglicht mir eine umfassende und individuelle Beratung.

Ich vertrete zudem Geschädigte in Nebenklageverfahren und Schmerzensgeldangelegenheiten.

Auch die andere Seite, der Opferseite, benötigt insofern Schutz und Hilfe bei der Rechtsvertretung.

Meine Kenntnisse auf beiden Seiten im Strafprozess ermöglichen auch hier eine individuelle und umfassende Beratung.

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