BtM-Großverfahren – erfahrene Strafverteidigung in Köln

BtM-Großverfahren zählen zu den komplexesten Strafverfahren im deutschen Rechtssystem. Sie betreffen häufig mehrere Beschuldigte, umfangreiche Telefonüberwachungen und verdeckte Ermittlungen. Als erfahrene Strafverteidigerin in Köln vertrete ich Mandantinnen und Mandanten in solchen Verfahren – strategisch, diskret und mit Weitblick.

Was ist ein BtM-Großverfahren?

Von einem BtM-Großverfahren spricht man, wenn der Tatvorwurf über den bloßen Besitz oder Handel hinausgeht – etwa bei bandenmäßigem Handel, internationaler Einfuhr oder umfangreichen Ermittlungen über Monate hinweg. Typische Merkmale sind:

  • umfangreiche Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
  • Observationsmaßnahmen und verdeckte Ermittler
  • Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen in mehreren Orten
  • mehrere Beschuldigte mit teilweise widersprüchlichen Aussagen
  • hohe Mengen an Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge nach § 29a BtMG)

Solche Verfahren erfordern eine umfassende Aktenkenntnis und eine klare Verteidigungsstrategie, um Fehler zu vermeiden und Chancen zu nutzen.

Welche Straftatbestände greifen?

In BtM-Großverfahren kommen in der Regel besonders schwere Tatbestände des Betäubungsmittelgesetzes zur Anwendung, unter anderem:

  • unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
  • bandenmäßiger Handel oder Einfuhr
  • bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln

Die Strafandrohung reicht in diesen Fällen bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Entsprechend hoch ist die Bedeutung einer erfahrenen Verteidigung, die die Ermittlungen im Detail durchdringt.

Meine Verteidigungsstrategie

Ich analysiere systematisch die Ermittlungsakte, prüfe die Rechtmäßigkeit von Überwachungsmaßnahmen, Durchsuchungen und Festnahmen und decke Widersprüche in Zeugenaussagen auf. Ein zentrales Ziel ist es, Beweise angreifbar zu machen und Verfahrensfehler aufzudecken – häufig die Grundlage für eine Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung.

Durch meine Erfahrung mit umfangreichen BtMG-Verfahren kenne ich die typischen Abläufe in Ermittlungsgruppen, bei Staatsanwaltschaften und Gerichten. Ich koordiniere die Verteidigung, stimme mich bei Bedarf mit Mitverteidigern ab und wahre dabei strikt Ihre individuellen Interessen.

Untersuchungshaft und Pflichtverteidigung

In Großverfahren sind Haftbefehle keine Seltenheit. Ich prüfe umgehend, ob der Haftbefehl aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt werden kann, und beantrage Besuche sowie Akteneinsicht. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann ich als Pflichtverteidigerin beigeordnet werden.

Was Sie jetzt tun sollten

Wenn Sie von einem BtM-Großverfahren betroffen sind oder eine Vorladung, Hausdurchsuchung oder Haftanordnung erhalten haben, gilt: Schweigen Sie und kontaktieren Sie umgehend eine erfahrene Strafverteidigerin.

Ich übernehme Ihre Verteidigung – in Köln und bundesweit – und entwickle mit Ihnen eine individuelle, realistische Strategie für Ihr Verfahren.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Ich verteidige Sie konsequent in allen BtMG-Verfahren – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Kontaktieren Sie mich jetzt für ein vertrauliches Erstgespräch.

Warum meine Mandanten mir vertrauen

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Strafrecht
  • Schnelle Erreichbarkeit in Notfällen
  • Klar, diskret und durchsetzungsstark

Ihre Nächsten Schritte:

  • Machen Sie keine Angaben zur Sache.
  • Informieren Sie die Polizei, dass ich Sie verteidige.
  • Kontaktieren Sie mich.
  • Ich übernehme alles Weitere, nehme Akteneinsicht und berate Sie
    – mit Erfahrung & Engagement.
„Ich begleite Sie persönlich – von der ersten polizeilichen Maßnahme bis zum Abschluss des Verfahrens.“