Drogenbesitz, -handel oder -einfuhr – Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht
Ein Ermittlungsverfahren wegen Besitzes, Handels oder Einfuhr von Drogen kann erhebliche Konsequenzen haben – von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen. Ob Cannabis, Kokain, Ecstasy oder verschreibungspflichtige Medikamente: Schon geringe Mengen können strafrechtlich relevant sein. Ich vertrete Sie als erfahrene Strafverteidigerin in Köln – kompetent, diskret und lösungsorientiert.
Welche Taten fallen unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)?
Das Betäubungsmittelgesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Handlungen, die strafbar sein können – je nach Art und Menge der Substanz:
- Besitz von Drogen (auch kleine Mengen ohne Handelstätigkeit)
- Handel oder Weitergabe von Betäubungsmitteln
- Einfuhr oder Transport von Drogen über Grenzen hinweg
- Anbau oder Herstellung von Cannabis oder synthetischen Stoffen
- Verstöße im Straßenverkehr unter Drogeneinfluss
Jeder dieser Tatbestände wird individuell bewertet – insbesondere nach der Menge, der Art des Stoffes und den persönlichen Umständen.
Welche Strafen drohen?
Die Strafen nach dem BtMG (§§ 29 ff.) reichen von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Dabei gilt:
- Geringe Menge (Eigenbedarf): häufig Einstellung oder Geldauflage möglich
- Nicht geringe Menge: Freiheitsstrafe ab einem Jahr (§ 29a BtMG)
- Einfuhr oder bandenmäßiger Handel: besonders schwere Fälle (§ 30 ff. BtMG) mit Mindeststrafen ab zwei Jahren
Ich prüfe, ob eine Verfahrenseinstellung möglich ist, eine Strafmilderung erreicht werden kann oder ob Beweise angreifbar sind. Ziel ist es, Schäden zu begrenzen und Ihre Zukunft zu sichern.
Wie ich Sie verteidige
Im Betäubungsmittelstrafrecht ist schnelles Handeln entscheidend. Ich beantrage Akteneinsicht, analysiere Beweismittel und überprüfe polizeiliche Maßnahmen – etwa Durchsuchungen, Telefonüberwachungen oder Kontrollen im Straßenverkehr. Auf dieser Basis entwickle ich eine individuelle Verteidigungsstrategie, die sowohl rechtliche als auch persönliche Faktoren berücksichtigt.
Auch in Fällen von Untersuchungshaft prüfe ich umgehend die Voraussetzungen eines Haftbefehls und beantrage, diesen aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen.
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie eine Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anklage im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln erhalten haben, gilt: Machen Sie keine Aussage, bevor Sie mit einer Anwältin gesprochen haben.
Ich übernehme Ihre Verteidigung – in Köln und bundesweit – und stehe Ihnen in allen Phasen des Verfahrens zur Seite.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Ich vertrete Sie diskret und engagiert im gesamten Betäubungsmittelstrafrecht. Kontaktieren Sie mich jetzt für ein vertrauliches Erstgespräch.
 
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      Ihre Nächsten Schritte:
- Machen Sie keine Angaben zur Sache.
- Informieren Sie die Polizei, dass ich Sie verteidige.
- Kontaktieren Sie mich.
- Ich übernehme alles Weitere, nehme Akteneinsicht und berate Sie
 – mit Erfahrung & Engagement.
„Ich begleite Sie persönlich – von der ersten polizeilichen Maßnahme bis zum Abschluss des Verfahrens.“

