Drogen im Straßenverkehr – anwaltliche Hilfe in Köln
Wer unter dem Einfluss von Drogen am Steuer erwischt wird, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen – sowohl strafrechtlich als auch fahrerlaubnisrechtlich. Schon geringe Mengen von THC, Amphetaminen, Kokain oder anderen Substanzen können ein Ermittlungsverfahren auslösen. Ich vertrete Sie als erfahrene Strafverteidigerin in Köln – schnell, diskret und zielgerichtet.
Wann liegt Fahren unter Drogeneinfluss vor?
Eine Fahrt unter Einfluss von Betäubungsmitteln kann rechtlich auf verschiedene Weise verfolgt werden – je nach Menge, Wirkung und Gefährdung anderer:
- Ordnungswidrigkeit bei Fahren unter Einfluss von Drogen (ohne Fahrfehler oder Unfall)
- Trunkenheit im Verkehr (bei Fahrunsicherheit)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (bei konkreter Gefährdung anderer)
In der Praxis hängt die Einordnung oft von toxikologischen Gutachten, Reaktionsverhalten und Zeugenaussagen ab. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung ist daher entscheidend.
Welche Konsequenzen drohen?
Abhängig von der Schwere des Verstoßes und dem Vorliegen einer Drogenabhängigkeit oder -gewohnheit können drohen:
- Bußgeld und Fahrverbot
- Geld- oder Freiheitsstrafe
- Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist für die Neuerteilung
- Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
Ich prüfe, ob Beweise verwertbar sind, ob eine Blutentnahme rechtmäßig erfolgt ist und ob eine Verfahrenseinstellung erreichbar ist – insbesondere bei erstmaligem Verstoß.
Wie ich Sie verteidige
Ich beantrage Akteneinsicht, überprüfe Gutachten und polizeiliche Maßnahmen und berate Sie umfassend zu den Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis. Ziel meiner Verteidigung ist es, den Führerschein zu erhalten, Strafen zu reduzieren und Ihre persönliche Situation optimal darzustellen.
Auch in Fällen wiederholter Verstöße oder paralleler Verfahren nach dem BtMG entwickle ich eine individuelle Strategie, um berufliche und private Folgen zu begrenzen.
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie Post von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Führerscheinstelle erhalten haben, gilt: Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben.
Ich übernehme Ihre Verteidigung – in Köln und bundesweit – und stehe Ihnen in allen Phasen des Verfahrens zur Seite.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Ich vertrete Sie konsequent im Verkehrs- und Betäubungsmittelstrafrecht. Kontaktieren Sie mich jetzt für ein vertrauliches Erstgespräch.
 
      Warum meine Mandanten mir vertrauen
- Über 20 Jahre Erfahrung im Strafrecht
- Schnelle Erreichbarkeit in Notfällen
- Klar, diskret und durchsetzungsstark
 
      Ihre Nächsten Schritte:
- Machen Sie keine Angaben zur Sache.
- Informieren Sie die Polizei, dass ich Sie verteidige.
- Kontaktieren Sie mich.
- Ich übernehme alles Weitere, nehme Akteneinsicht und berate Sie
 – mit Erfahrung & Engagement.
„Ich begleite Sie persönlich – von der ersten polizeilichen Maßnahme bis zum Abschluss des Verfahrens.“

