Hausfriedensbruch – erfahrene Verteidigung bei Anzeige

Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) kann überraschend kommen – etwa nach einem Streit mit einem Nachbarn, Ex-Partner oder Geschäftsinhaber. In vielen Fällen beruhen solche Vorwürfe auf Missverständnissen oder impulsivem Verhalten. Als erfahrene Strafverteidigerin in Köln helfe ich Ihnen schnell und diskret weiter.

Was ist Hausfriedensbruch?

Hausfriedensbruch liegt vor, wenn jemand:

  • ohne Erlaubnis in eine Wohnung, Geschäftsräume oder ein Grundstück eindringt
  • nach Aufforderung des Berechtigten den Ort nicht verlässt

Auch öffentlich zugängliche Gebäude (z. B. Behörden oder Bahnhöfe) können betroffen sein, wenn sie für den allgemeinen Zutritt geschlossen wurden (z. B. nachts).

Was droht bei Hausfriedensbruch?

Das Gesetz sieht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. In vielen Fällen lässt sich das Verfahren jedoch einstellen – insbesondere wenn keine weiteren Straftaten vorliegen oder Sie sich einsichtig zeigen.

Wie ich Sie verteidige

Ich übernehme Ihre Verteidigung ab der ersten Vorladung oder Anzeige und prüfe:

  • ob tatsächlich ein strafbarer Hausfriedensbruch vorliegt
  • ob das Betreten erkennbar unerwünscht war
  • ob eine Einstellung des Verfahrens möglich ist

Viele Verfahren lassen sich außergerichtlich klären. Ich setze mich dafür ein, dass Ihr Fall möglichst folgenlos bleibt – ohne Hauptverhandlung und ohne Eintrag im Führungszeugnis.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie haben eine Vorladung oder Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erhalten?

Kontaktieren Sie mich umgehend – ich berate Sie vertraulich und setze Ihre Rechte durch.

Warum Mandanten mir vertrauen

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Strafrecht
  • Schnelle Erreichbarkeit in Notfällen
  • Klar, diskret, durchsetzungsstark

Ihre nächsten Schritte:

  • Machen Sie keine Angaben zur Sache
  • Kontaktieren Sie sofort einen Verteidiger
  • Ich setze mich für Ihre Rechte ein – mit Erfahrung & Engagement

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