Jugendgerichtshilfe & Erziehungsmaßregeln – rechtliche Begleitung in Köln
Im Jugendstrafrecht steht nicht die Bestrafung, sondern die Erziehung und Unterstützung des jungen Menschen im Vordergrund. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Jugendgerichtshilfe, die das Gericht über die persönliche Situation des Jugendlichen informiert und geeignete Erziehungsmaßregeln vorschlägt. Als erfahrene Strafverteidigerin in Köln begleite ich Jugendliche und ihre Familien durch dieses Verfahren – rechtlich fundiert, empathisch und lösungsorientiert.
Welche Aufgaben hat die Jugendgerichtshilfe?
Die Jugendgerichtshilfe ist Teil der Jugendhilfe und wird in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende tätig. Ihre Aufgabe ist es, dem Gericht ein umfassendes Bild über die persönliche und soziale Lage des jungen Menschen zu geben. Sie:
- spricht mit dem Jugendlichen und ggf. den Eltern oder Betreuern,
- ermittelt Schul- und Ausbildungssituation, familiäres Umfeld und Freizeitgestaltung,
- gibt dem Gericht Empfehlungen für geeignete Erziehungsmaßnahmen,
- unterstützt bei der Umsetzung gerichtlicher Auflagen oder sozialer Hilfen.
Die Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe kann das Verfahren maßgeblich beeinflussen – insbesondere, wenn es um die Anwendung von Jugendstrafrecht oder die Wahl der Sanktion geht.
Was sind Erziehungsmaßregeln?
Erziehungsmaßregeln sind pädagogische Reaktionen auf Fehlverhalten Jugendlicher. Sie sollen helfen, die Tat zu verstehen, Verantwortung zu übernehmen und zukünftig gesetzestreu zu handeln. Das Jugendgerichtsgesetz (§ 9 JGG) nennt insbesondere:
- Weisungen (z. B. Schulbesuch, Drogenberatung, Kontaktverbot, Entschuldigung)
- Anordnung zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs
- Unterbringung in betreuter Wohnform oder in einem Heim (nur in besonderen Fällen)
- Auflagen (z. B. Arbeitsstunden, Schadenswiedergutmachung)
Solche Maßnahmen sind nicht als Strafe gedacht, sondern sollen den Jugendlichen unterstützen und eine positive Entwicklung fördern.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Während des Verfahrens arbeitet die Jugendgerichtshilfe eng mit dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zusammen. Als Anwältin achte ich darauf, dass die Interessen des Jugendlichen gewahrt bleiben und die vorgeschlagenen Maßnahmen verhältnismäßig und sinnvoll sind. Ich bespreche mit meinen Mandanten, welche Wege realistisch und zielführend sind – etwa, um eine Verfahrenseinstellung zu erreichen oder eine Jugendstrafe zu vermeiden.
Warum anwaltliche Begleitung wichtig ist
Gerade wenn Jugendgerichtshilfe und Gericht unterschiedliche Einschätzungen haben, ist eine erfahrene Verteidigung entscheidend. Ich unterstütze Jugendliche und Eltern dabei, die rechtlichen und pädagogischen Möglichkeiten zu verstehen und aktiv mitzugestalten. Ziel ist stets eine Lösung, die die Zukunft des Jugendlichen schützt – ohne unnötige Belastungen.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Ich berate und vertrete Jugendliche, Heranwachsende und Familien in allen Fragen rund um Jugendgerichtshilfe und Erziehungsmaßregeln. Kontaktieren Sie mich für ein vertrauliches Erstgespräch – in Köln und bundesweit.
 
      Warum meine Mandanten mir vertrauen
- Über 20 Jahre Erfahrung im Strafrecht
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      Ihre Nächsten Schritte:
- Machen Sie keine Angaben zur Sache.
- Informieren Sie die Polizei, dass ich Sie verteidige.
- Kontaktieren Sie mich.
- Ich übernehme alles Weitere, nehme Akteneinsicht und berate Sie
 – mit Erfahrung & Engagement.
„Ich begleite Sie persönlich – von der ersten polizeilichen Maßnahme bis zum Abschluss des Verfahrens.“

