Verteidigung Jugendlicher und Heranwachsender – Jugendstrafrecht in Köln
Wenn Jugendliche oder junge Erwachsene mit dem Strafrecht in Berührung kommen, ist das für Betroffene und Eltern gleichermaßen belastend. In dieser Situation braucht es juristische Erfahrung und menschliches Verständnis. Ich vertrete Jugendliche und Heranwachsende im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) – einfühlsam, konsequent und mit Blick auf die Zukunft.
Was gilt im Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht verfolgt nicht in erster Linie die Bestrafung, sondern die Erziehung und soziale Entwicklung des jungen Menschen. Es gilt für:
- Jugendliche (14–17 Jahre), die strafrechtlich verantwortlich sind
- Heranwachsende (18–20 Jahre), wenn sie nach ihrer Entwicklung einem Jugendlichen gleichstehen
Das Gericht prüft dabei, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Diese Entscheidung hat großen Einfluss auf das Strafmaß und die weiteren Konsequenzen.
Welche Taten sind häufig?
Jugendstrafverfahren entstehen oft aus Situationen, die durch Gruppendruck, Unreife oder Fehleinschätzungen entstehen. Typische Vorwürfe sind:
- Körperverletzung oder Bedrohung
- Diebstahl oder Sachbeschädigung
- Drogenbesitz oder -konsum (§§ 29 ff. BtMG)
- Beleidigung oder Online-Straftaten
- Verkehrsdelikte, z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis
In allen Fällen gilt: Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung kann entscheidend sein, um Verfahren einzustellen oder pädagogische Maßnahmen statt Strafen zu erreichen.
Wie läuft das Verfahren ab?
Nach einer Anzeige oder polizeilichen Vorladung wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ich beantrage Akteneinsicht und berate die Familie über die nächsten Schritte. In vielen Fällen lässt sich eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden, wenn frühzeitig eine Lösung mit Staatsanwaltschaft oder Jugendgericht gefunden wird.
Jugendrichterinnen und Jugendstaatsanwälte legen großen Wert auf Aufarbeitung, Einsicht und Reue – Aspekte, die ich in der Verteidigung gezielt einbringe, um eine positive Entwicklung zu betonen.
Welche Sanktionen gibt es?
Das Jugendstrafrecht kennt andere Maßnahmen als das Erwachsenenstrafrecht. Möglich sind:
- Erziehungsmaßregeln (z. B. soziale Trainingskurse, Weisungen, Arbeitsauflagen)
- Zuchtmittel (z. B. Verwarnung, Jugendarrest)
- Jugendstrafe (bei schweren Taten, bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe)
Ich setze mich dafür ein, dass das Verfahren pädagogisch sinnvoll gestaltet wird und keine unverhältnismäßigen Strafen verhängt werden.
Wie ich Sie unterstütze
Ich begleite Jugendliche und ihre Familien durch alle Phasen des Verfahrens – vom ersten Kontakt mit der Polizei bis zur Verhandlung. Dabei lege ich Wert auf:
- ruhige und verständliche Aufklärung über den Ablauf
- Vermeidung von Eintragungen im Führungszeugnis
- Beratung zu pädagogischen Alternativen
- Vertrauliche und respektvolle Kommunikation mit den Eltern
Jetzt Kontakt aufnehmen
Sie oder Ihr Kind sind von einem Ermittlungsverfahren betroffen? Ich vertrete Jugendliche und Heranwachsende in Köln und bundesweit – mit Erfahrung, Empathie und klarer Strategie. Kontaktieren Sie mich für ein vertrauliches Erstgespräch.
 
      Warum meine Mandanten mir vertrauen
- Über 20 Jahre Erfahrung im Strafrecht
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      Ihre Nächsten Schritte:
- Machen Sie keine Angaben zur Sache.
- Informieren Sie die Polizei, dass ich Sie verteidige.
- Kontaktieren Sie mich.
- Ich übernehme alles Weitere, nehme Akteneinsicht und berate Sie
 – mit Erfahrung & Engagement.
„Ich begleite Sie persönlich – von der ersten polizeilichen Maßnahme bis zum Abschluss des Verfahrens.“

