Pflichtverteidigung – anwaltliche Vertretung im Strafverfahren

In bestimmten Fällen schreibt das Gesetz vor, dass ein Beschuldigter oder Angeklagter im Strafverfahren einen Verteidiger haben muss – unabhängig davon, ob er sich diesen selbst leisten kann. Als erfahrene Strafverteidigerin in Köln übernehme ich Pflichtverteidigungen in allen Verfahrensstadien – engagiert, kompetent und diskret.

Wann ist eine Pflichtverteidigung erforderlich?

Eine Pflichtverteidigung ist gesetzlich geregelt. Sie wird notwendig, wenn das Verfahren so schwerwiegend ist, dass der Angeklagte sich nicht selbst ausreichend verteidigen kann. Typische Fälle sind:

  • Untersuchungshaft oder Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik
  • Vorwurf einer Straftat mit möglicher Freiheitsstrafe von über einem Jahr
  • Verfahren vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht
  • Verteidigung in BtM-Großverfahren oder komplexen Wirtschaftsstrafverfahren
  • Wenn besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten vorliegen

Auch bei Jugendlichen oder Heranwachsenden kann eine Pflichtverteidigung angeordnet werden, wenn das Jugendgericht dies für erforderlich hält.

Wer wählt den Pflichtverteidiger aus?

Grundsätzlich kann die oder der Beschuldigte eine Anwältin oder einen Anwalt des Vertrauens benennen. Das Gericht bestellt dann in der Regel diese Person als Pflichtverteidigerin. Wird keine Wahl getroffen, bestimmt das Gericht einen Anwalt – häufig ohne Rücksprache mit dem Betroffenen. Deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig selbst eine Verteidigerin zu wählen und dem Gericht mitzuteilen, dass Sie mich als Pflichtverteidigerin wünschen.

Was kostet eine Pflichtverteidigung?

Die Kosten trägt zunächst die Staatskasse. Das bedeutet: Ihnen entstehen während des laufenden Verfahrens keine Anwaltskosten. Nur wenn Sie später verurteilt werden, kann der Staat die Auslagen zurückfordern. Wichtig ist: Eine Pflichtverteidigung ist keine Verteidigung „zweiter Klasse“ – sie bietet dieselbe juristische Qualität wie jede andere Strafverteidigung.

Wie ich Sie als Pflichtverteidigerin unterstütze

Ich übernehme Pflichtverteidigungen in allen Bereichen des Strafrechts – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Strafvollstreckung. Dabei ist mein Anspruch immer derselbe: eine klare, individuelle und engagierte Verteidigung.

  • Prüfung der Ermittlungsakte und rechtlichen Voraussetzungen
  • Beantragung von Akteneinsicht und Aussetzung von Haftbefehlen
  • Strategische Vorbereitung auf Vernehmungen und Gerichtsverhandlungen
  • Transparente Kommunikation und persönliche Betreuung

So beantragen Sie eine Pflichtverteidigung

Wenn Sie Post von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erhalten haben, können Sie dort angeben, dass Sie von mir vertreten werden möchten. Alternativ kann ich den Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidigerin direkt beim zuständigen Gericht stellen.

In dringenden Fällen – etwa bei Festnahme oder Hausdurchsuchung – ist eine kurzfristige Kontaktaufnahme besonders wichtig, um Ihre Rechte zu sichern.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Ich übernehme Pflichtverteidigungen in Köln und bundesweit – erfahren, engagiert und verlässlich. Kontaktieren Sie mich für eine vertrauliche Ersteinschätzung.

Warum meine Mandanten mir vertrauen

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Strafrecht
  • Schnelle Erreichbarkeit in Notfällen
  • Klar, diskret und durchsetzungsstark

Ihre Nächsten Schritte:

  • Machen Sie keine Angaben zur Sache.
  • Informieren Sie die Polizei, dass ich Sie verteidige.
  • Kontaktieren Sie mich.
  • Ich übernehme alles Weitere, nehme Akteneinsicht und berate Sie
    – mit Erfahrung & Engagement.
„Ich begleite Sie persönlich – von der ersten polizeilichen Maßnahme bis zum Abschluss des Verfahrens.“