Strafvollstreckung & Haftlockerungen – anwaltliche Vertretung in Köln

Nach einem Urteil ist das Strafverfahren noch nicht beendet. In der Phase der Strafvollstreckung geht es um die konkrete Umsetzung und den weiteren Verlauf der Strafe – etwa um Haftlockerungen, Bewährungsentscheidungen oder Reststrafenaussetzungen. Als erfahrene Strafverteidigerin in Köln begleite ich Mandantinnen und Mandanten auch in dieser Phase, um faire Entscheidungen und neue Perspektiven zu ermöglichen.

Was bedeutet Strafvollstreckung?

Unter Strafvollstreckung versteht man die Vollziehung eines rechtskräftigen Urteils – also die Durchsetzung der verhängten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. In dieser Phase entscheiden die Staatsanwaltschaften und Strafvollstreckungskammern über zahlreiche Fragen, etwa:

  • Beginn, Unterbrechung oder Zusammenlegung von Strafen
  • Anrechnung von Untersuchungshaft
  • Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt
  • Anträge auf Strafaussetzung zur Bewährung
  • Entscheidungen über Haftlockerungen oder offenen Vollzug

Gerade in dieser Phase ist juristische Erfahrung und Beharrlichkeit gefragt – denn es geht um konkrete Freiheitsspielräume und Lebensperspektiven.

Haftlockerungen – Chancen auf mehr Freiheit im Vollzug

Haftlockerungen sind Maßnahmen, die es Inhaftierten ermöglichen, sich schrittweise auf die Entlassung vorzubereiten. Dazu gehören:

  • Ausführungen (Begleitung nach außen unter Aufsicht)
  • Ausgänge (zeitweise Entlassung ohne Aufsicht)
  • Urlaube aus der Haft
  • Arbeiten außerhalb der Justizvollzugsanstalt
  • Verlegung in den offenen Vollzug

Ich prüfe, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und unterstütze Sie bei der formgerechten Antragstellung und Begründung. Eine gut vorbereitete Begründung – unter Einbeziehung des Vollzugsverhaltens und sozialer Bindungen – kann entscheidend sein, um die Lockerung zu erreichen.

Reststrafenaussetzung & vorzeitige Entlassung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57 StGB). Das setzt voraus, dass:

  • zwei Drittel der Strafe verbüßt sind (in Ausnahmefällen die Hälfte),
  • keine Sicherheitsbedenken bestehen,
  • eine günstige Sozialprognose vorliegt.

Ich beantrage die Prüfung einer Reststrafenaussetzung und unterstütze Sie dabei, eine positive Prognose vorzubereiten – etwa durch Beschäftigung, familiäre Bindungen oder therapeutische Maßnahmen.

Wie ich Sie unterstütze

Ich begleite Mandantinnen und Mandanten im gesamten Bereich der Strafvollstreckung – von der ersten Antragstellung bis zu Anhörungen vor der Strafvollstreckungskammer. Dabei achte ich auf eine klare Argumentation, eine sachliche Darstellung Ihrer Situation und eine menschlich respektvolle Kommunikation mit den Behörden.

Auch Angehörige unterstütze ich bei Fragen zu Besuchserlaubnissen, Vollzugsverlegungen oder Anträgen auf Haftlockerungen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Ich vertrete Sie in allen Fragen der Strafvollstreckung – engagiert, erfahren und diskret. Kontaktieren Sie mich jetzt für ein vertrauliches Erstgespräch in Köln oder bundesweit.

Warum meine Mandanten mir vertrauen

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Strafrecht
  • Schnelle Erreichbarkeit in Notfällen
  • Klar, diskret und durchsetzungsstark

Ihre Nächsten Schritte:

  • Machen Sie keine Angaben zur Sache.
  • Informieren Sie die Polizei, dass ich Sie verteidige.
  • Kontaktieren Sie mich.
  • Ich übernehme alles Weitere, nehme Akteneinsicht und berate Sie
    – mit Erfahrung & Engagement.
„Ich begleite Sie persönlich – von der ersten polizeilichen Maßnahme bis zum Abschluss des Verfahrens.“